Aufgaben
Wir begleiten, vertreten und unterstützen unsere Klientinnen und Klienten bei Geschäften im Alltag und fördern sie dabei in ihrer Selbstbestimmung. Der Umfang unserer Aufgaben ist so vielfältig wie das Leben selbst.
Beistandschaft
Eine Beistandschaft dient dazu, das Wohl und den Schutz einer hilfsbedürftigen Person sicherzustellen. Sie soll aber das Selbstbestimmungsrecht einer Person nur soweit einschränken, als dies vom Schutzgedanken her wirklich erforderlich ist. Dabei nimmt die KESB als auch die Beistandsperson unterschiedliche Aufgaben wahr, welche im Folgenden erläutert werden.
KESB: Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Im Kanton Thurgau ist die KESB eine gerichtsähnliche Behörde. Sie schützt und kümmert sich um hilfsbedürftige Kinder und Erwachsene und entscheidet, wie diese im Alltag begleitet und unterstützt werden können. Jeder Entscheid wird von drei Fachpersonen gefällt, die über Erfahrung und Ausbildung beispielsweise im sozialen, psychologischen oder juristischen Bereich verfügen. Jeder Entscheid der KESB kann mittels Beschwerde von einem unabhängigen Gericht überprüft werden.
Beiständinnen und Beistände
Die Beiständinnen und Beistände setzen Massnahmen um, die durch die KESB angeordnet wurden. Sie begleiten und unterstützen hilfsbedürftige Kinder und Erwachsene. Je nach Situation beauftragt die KESB eine private Beistandsperson (insb. Angehörige), eine Fachbeistandsperson (z.B. eine Anwältin) oder eine Berufsbeistandsperson (führt hauptberuflich Beistandschaften). Berufsbeiständinnen und -beistände haben in der Regel eine Ausbildung im sozialen Bereich.
Rechtliche Grundlagen
- Zweck und Voraussetzungen einer Beistandschaft:
Art. 388 – 392 ZGB
- Begleitbeistandschaft:
Art. 393 ZGB
- Vertretungsbeistandschaft:
Art. 394 und 395 ZGB
- Mitwirkungsbeistandschaft:
Art. 396 ZGB
- umfassende Beistandschaft:
Art. 398 ZGB
- Beiständin oder Beistand / Führung und Ende der Beistandschaft:
Art. 400 – 425 ZGB
PriMa | Private Mandatsträgerinnen & Mandatsträger
Als Privatperson können Sie freiwillig als Beiständin oder Beistand wirken. Sie übernehmen vielseitige Aufgaben zugunsten von Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind und leisten auch einen aktiven und solidarischen Beitrag im System der sozialen Sicherheit. Oft werden diese Aufgaben von Angehörigen (Eltern, Nachkommen) übernommen.
Der RBBM ist es ein Anliegen, Sie als PriMa in Ihrer vielfältigen Aufgabe zu unterstützen.
Bei Fragen oder bei Interesse an der Tätigkeit als freiwillige Beistandsperson wenden Sie sich bitte an:
Monika Allenspach
Berufsbeiständin
monika.allenspach@rbbm.ch
+41 58 590 14 04
Regionale Berufsbeistandschaft Bezirk Münchwilen
Regionale Berufsbeistandschaft Bezirk Münchwilen